Das Risiko des Pflegefalls ist bereits bei Jüngeren relativ hoch und nimmt ab dem 65 Lebensjahr sprunghaft zu. Zudem steigt ab dem 80. Lebensjahr die Wahrscheinlichkeit, auf eine Versorgung in einem Pflegeheim angewiesen zu sein, sprunghaft an. Das zeigen Daten des Statistischen Bundesamts.
Das Risiko, pflegebedürftig zu sein, hängt maßgeblich vom Alter ab. Bei den 15- bis 64-Jährigen liegt der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung in der gleichen Altersgruppe bei rund 1,3 Prozent. Bei den 60- bis 64-Jährigen steigt der Anteil auf 3,7 Prozent. Bei den 65- bis 69-Jährigen sind bereits 5,7 Prozent, bei den 70- bis 74-Jährigen 9,3 Prozent und bei den 75- bis 79-Jährigen 16,7 Prozent der Einwohner in der jeweiligen Altersklasse pflegebedürftig.
Bei den 85- bis 89-Jährigen liegt die Pflegequote schon bei 54,1 Prozent. In der höchsten Altersgruppe ab 90 Jahren sind 81,6 Prozent der Einwohner, die dieses Alter haben, ein Pflegefall. Dies berichtet das Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen (IAQ). Die Wissenschaftler haben Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für 2021 ausgewertet.
Diese basieren auf einer Befragung der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Zudem wurden Angaben der Spitzenverbände der Pflegekassen und des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. herangezogen.
So viele pflegebedürftige Senioren sind im Pflegeheim
Von fast fünf Millionen Pflegebedürftigen im Jahr 2021 waren rund 16 Prozent, nämlich 793.500 Personen im Pflegeheim. Davon waren 88 Prozent 70 Jahre oder älter.
Die Daten zeigen ferner, wie hoch der Anteil der Bevölkerung je Altersgruppe war, die in einer stationären Einrichtung versorgt wurden. Von allen ab 70-jährigen Einwohnern waren 1,2 Prozent auf eine Pflege im Pflegeheim angewiesen. Bei den ab 75-Jährigen waren es bereits 2,4 Prozent und bei den ab 80-Jährigen wurden 4,8 Prozent stationär gepflegt. Von den ab 85-Jährigen lebte im Berichtsjahr jeder Zehnte (10,9 Prozent) in einem Pflegeheim und bei den ab 90-Jährigen sogar jeder Vierte (25,1 Prozent).
Die häusliche Versorgung bleibt allerdings in allen Altersklassen dominierend. Laut der Wissenschaftler sind noch nie so viele Pflegebedürftige wie heute, nämlich rund 86 Prozent, von ihren Angehörigen versorgt worden.
Kostenschutz für den Fall der Fälle
Grundsätzlich reicht die gesetzliche Pflegeversicherung bei Weitem nicht aus, um die anfallenden Kosten weder für eine ambulante noch für eine stationäre Pflege abzudecken. Reicht das Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht, um die anfallenden Kosten zu decken, müssen unter Umständen auch die Angehörigen einen Teil übernehmen.
Zwar ist laut dem Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 2020 ein Kind oder ein Elternteil mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 100.000 Euro nicht zur Übernahme der Pflegekosten verpflichtet. Allerdings gilt das nicht für den Ehepartner des Pflegebedürftigen.
Dieser muss eventuell auch bei einem kleineren Einkommen, und/oder wenn ein Vermögen vorhanden ist, die restlichen Pflegekosten zumindest teilweise begleichen. Vorsorgen, um nicht zur finanziellen Belastung für die Angehörigen und/oder zum Sozialhilfefall zu werden, kann man jedoch mit einer privaten Pflegezusatz-Versicherung.