Arbeitgeber müssen für jeden Arbeitnehmer, der über den 31. Dezember des Vorjahres bei ihm beschäftigt war, eine Jahresmeldung unter anderem über die Höhe des rentenversicherungs-pflichtigen Verdienstes und andere Daten an die jeweiligen Krankenkassen abgeben. Eine Kopie dieser Bescheinigung erhält der betreffende Arbeitnehmer bis Ende April von seinem Arbeitgeber. Diese gilt es zu prüfen, denn haben sich hier Fehler eingeschlichen, kann es zu einer fehlerhaften Berechnung der Rentenansprüche kommen.
Üblicherweise muss jeder Arbeitgeber bis Mitte Februar für jeden seiner Arbeitnehmer, der im Unternehmen über den 31. Dezember des Vorjahres hinaus beschäftigt war, eine Jahresmeldung bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse einreichen.
In dieser Bescheinigung zur Sozialversicherung sind vom Arbeitgeber der Name, das Geburtsdatum, die Sozialversicherungsnummer, die Beschäftigungsdauer und der rentenversicherungs-pflichtige Bruttoverdienst des Vorjahres anzugeben.
Jedem Arbeitnehmer wird üblicherweise bis Ende April vom Arbeitgeber eine Kopie der Jahresmeldung seiner Daten übergeben. Diese Daten sind unter anderem auch die Berechnungsgrundlage für die Rentenansprüche des Arbeitnehmers an die gesetzliche Rentenversicherung und sollten daher genau auf Richtigkeit überprüft werden.
Jahresmeldung prüfen und Fehler umgehend melden
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rät daher allen Arbeitnehmern, die Angaben in der Jahresmeldung genau zu kontrollieren. Fehler, die auch einem Arbeitgeber beispielsweise durch Zahlendreher unterlaufen können, könnten nämlich die gesetzlichen Rentenansprüche mindern.
Auf Richtigkeit geprüft werden sollte unter anderem die Angaben zu Namen, Anschrift, Beschäftigungsdauer und Höhe des rentenversicherungs-pflichtigen Arbeitsentgelts, also die Höhe des Brutto-Jahresverdienstes, aus dem sich der gezahlte Rentenversicherungs-Beitrag errechnet hat.
„Wer Fehler entdeckt, sollte sich an seinen Arbeitgeber oder die Krankenkasse wenden. Sie werden sich darum kümmern, dass die Angaben korrigiert werden“, wie die DRV betont.
Voraussichtliche Rentenhöhe erfragen
Da die Jahresmeldungen als Nachweis über die gezahlten Rentenbeiträge gelten, sollten sie zusammen mit anderen Rentenunterlagen wie den jährlichen Renteninformationen, die man vom DRV in der Regel ab dem 27. Lebensjahr erhält, bis zum Renteneintritt aufbewahrt werden. Fragen zur Jahresmeldung, aber auch zur Renteninformation beantworten die DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen sowie die Mitarbeiter der DRV unter der Servicetelefonnummer 0800 100048070.
Wer wissen möchte, welches Einkommen ihm insgesamt im Rentenalter zur Verfügung steht, kann sich von einem Fachmann aus der privaten Versicherungswirtschaft beraten lassen. Mithilfe entsprechender Software ermittelt der Experte nicht nur individuell die voraussichtliche gesetzliche Rentenhöhe, sondern auch die Alterseinkünfte aus sonstigen Einnahmen wie Vermietungen und Kapitalanlagen.
Des Weiteren kann der Fachmann unter Berücksichtigung der Inflation feststellen, ob das voraussichtlich verfügbare Einkommen ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard im Alter beizubehalten oder in welcher Höhe dafür noch eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig ist.
Jahresmeldung der Sozialversicherung: Ein wichtiger Schritt zur Sicherung Ihrer Zukunft
Jedes Jahr bis Ende April erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine entscheidende Unterlage für die Zukunft: die Jahresmeldung für die Sozialversicherung. Diese nicht nur zu erhalten, sondern sorgfältig zu überprüfen, spielt eine wesentliche Rolle für die Sicherung Ihrer Rentenansprüche. Fehler, selbst kleinste Zahlendreher, können weitreichende Konsequenzen haben und Ihren Anspruch auf die gesetzliche Rente beeinträchtigen.
Die Bedeutung einer fehlerfreien Jahresmeldung
Die Jahresmeldung ist weit mehr als ein formaler Akt administrativer Pflichten. Sie bildet die Grundlage für Ihre Rentenansprüche und stellt sicher, dass Ihr rentenversicherungspflichtiger Verdienst korrekt bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erfasst wird. Eine genaue Prüfung der Angaben – von der Sozialversicherungsnummer bis zum Bruttojahresverdienst – ist daher nicht nur ratsam, sondern unerlässlich.
Ihr Partner in puncto Sicherheit
Als Ihr Partner in puncto Sicherheit betont Chantraine Ganser die Wichtigkeit dieser jährlichen Kontrolle. Fehlerhafte Eintragungen müssen umgehend korrigiert werden, um den vollständigen Rentenanspruch zu gewährleisten. Hierbei stehen Ihnen nicht nur Ihr Arbeitgeber, sondern auch Ihre Krankenkasse zur Seite, um etwaige Korrekturen vorzunehmen.
Voraussichtliche Rentenhöhe im Blick behalten
Über die gesetzliche Rente hinaus ist es von Bedeutung, einen umfassenden Überblick über Ihre zukünftige finanzielle Situation im Alter zu haben. Chantraine Ganser bietet Ihnen eine umfassende Beratung, um nicht nur Ihre gesetzliche Rentenhöhe, sondern auch Einkünfte aus weiteren Quellen wie Vermietungen oder Kapitalanlagen zu bewerten. Gemeinsam ermitteln wir, ob Ihr zukünftiges Einkommen ausreicht, um Ihren gewünschten Lebensstandard im Alter zu sichern oder ob zusätzliche Altersvorsorgemaßnahmen notwendig sind.
Handeln Sie jetzt für Ihre Zukunft!
Lassen Sie sich nicht von vermeidbaren Fehlern in Ihrer Jahresmeldung Ihre Rentenansprüche schmälern. Chantraine Ganser steht Ihnen beratend zur Seite, um Ihre Rentenansprüche zu sichern und Ihre finanzielle Zukunft umfassend zu planen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und nehmen Sie Ihre finanzielle Zukunft in die Hand!